Stadtentwicklung & Mobilität

Bauverwaltung

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Josef GellDienststellenleiter
+49851 396-343+49851 396-502 -

Aufgaben / Dienstleistungen

Abwasserbeiträge/Kanalherstellungsbeiträge

Öffentliche Anschlusskosten eines Grundstückes an den Abwasserkanal

Zur Abgeltung der besonderen Vorteile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung für das Grundstück erhebt die Stadt Passau einen Kanalherstellungsbeitrag.

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Kanalherstellungsbeiträge
+49851 396-378+49851 396-502112
Kanalherstellungsbeiträge
+49851 396-429+49851 396-502112
Finanzierung Straßenbau
  • Erschließungsbeitrag
  • Erschließungsvertrag
    • Die gesamte Baumaßnahme einer Erschließungsanlage (Projektplanung, Grunderwerb, Straßen- und Kanalbau) inkl. etwaiger Folgekosten wird per Vertrag auf einen Dritten übertragen. Der Erschließungsträger übernimmt 100% der Gesamtkosten; dafür werden keine Erschließungsbeiträge mehr festgesetzt.
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Finanzierung Straßenbau
+49851 396-447+49851 396-502 -
Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen
    Der Kostenerstattungsbetrag dient der Deckung des Aufwands der Stadt für den Erwerb von Ausgleichsflächen sowie des Aufwands für die Planung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in die Natur und Landschaft auf den Baugrundstücken selbst erforderlich werden.
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Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen
+49851 396-447+49851 396-502 -
Förderung Denkmalschutz
  • Förderung des Freistaats Bayern für die Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern
    • Der Freistaat Bayern fördert mit Zuschüssen die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
    • Anträge sind über die Stadt Passau an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu richten.
  • Förderung der Stadt Passau für die Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern
    • Die Stadt Passau fördert mit Zuschüssen die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern.
    • Förderfähig ist grundsätzlich nur der denkmalpflegerische Mehraufwand.
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Förderung für die Erhaltung und Sicherung von Baudenkmälern
+49851 396-162+49851 396-502109
Sozialwohnungen
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Wohnberechtigungsbescheinigungen
+49851 396-162+49851 396-502109
Städtebauförderung
  • Städtebauföderung
    • Fassadenprogramm der Stadt Passau
    • Hofbegrünungsprogramm der Stadt Passau
    • Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
    • Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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Städtebauförderung
+49851 396-429+49851 396-502112
Städtebauförderung
+49851 396-378+49851 396-502112
Verwaltung der Straßen und Wege
  • Vertrag über die private Nutzung des Untergrundes von öffentl. Flächen
    • Die Verlegung von privaten Kabeln, Leitungen und Ähnlichem unter öffentlich gewidmeten Flächen wird in einem Vertrag geregelt (Im Gegensatz zu privaten Flächen ist zur Sicherung der verlegten Kabel, Leitungen oder anderen Dingen keine grundbuchrechtliche Sicherung mehr nötig).
  • Hausnummer
    • Die Stadt Passau vergibt in Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen die amtlichen Hausnummern. Die Hausnummernschilder werden von der Stadt Passau bestimmt und beschafft.
  • Öffentliche Verkehrsflächen
    • Die Stadt Passau setzt durch Widmung die öffentlichen Verkehrsflächen fest. Die öffentlichen Wege werden in verschiedene Strassenklassen unterteilt.
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Verwaltung der Straßen und Wege - öfftl. Flächen
+49851 396-447+49851 396-502 -
Hausnummernvergabe
+49851 396-210+49851 396-502111
Wohnungsbauförderung
  • Wohnungsbauförderung
    • Förderung junger Familien beim Bau oder Erwerb von Eigenheimen
    • Förderung von barrierefreiem Wohnen
    • Förderung von eigengenutztem Wohnraum
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Wohnungsbauförderung
+49851 396-162, 378, 429+49851 396-502109, 112
Bauverwaltung - technischer Sachbearbeiter
+49851 396-210+49851 396-502111

Kontakt

Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Rathausplatz 1
94032 Passau

Allgemeine Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung!
Nur in begrenztem Umfang und mit ggfs. langer Wartezeit sind auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Terminvereinbarung wird dringend empfohlen!

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr