Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden insbesondere für die erstmalige endgültige Herstellung von Anbaustraßen, nicht befahrbaren Wohnwegen, Sammelstraßen, öffentlichen Parkflächen und Grünanlagen erhoben. Gegenstand der Beitragserhebung ist regelmäßig die jeweilige Erschließungsanlage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Abrechnungsabschnitt gebildet werden. Bei der Festsetzung der Erschließungsbeiträge werden 90 % der Gesamtkosten umgelegt. Die Stadt Passau ist zur Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag berechtigt.

Der festgesetzte Erschließungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig. 

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