Fahrlehrer-/Fahrschulwesen

Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist zuständig

im Fahrlehrerwesen:

  • wenn das Hauptbeschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule ist, die den Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau hat
  • wenn der Fahrlehreranwärter seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Passau hat

im Fahrschulwesen:

  • wenn der Hauptsitz/Zweigstelle in der Stadt Passau ist

 

Den entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrschulwesen
+49851 396-122, -783+49851 396-88381202