Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Als Fahrzeugführer benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie:

  • in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern oder
  • Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich ist.

Ein Fahrgastbeförderungsschein wird gundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren erteilt/verlängert und ist bei jeder Fahrgastbeförderung zusammen mit Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis mitzuführen.

 

Einen entsprechenden Antrag können Sie über

stellen. 

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fahrerlaubnisse
+49851 396-148+49851 396-88381201
Fahrerlaubnisse
+49851 396-287+49851 396-88381201

Weitere Informationen

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Ersterteilung eines Fahrgastbeförderungsscheins beträgt 43,90 €.

Die Gebühr für die Verlängerung kann im Einzelfall variieren, beträgt jedoch in der Regel 32,90 €.

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
  • Führerscheinkopie (Vorder-und Rückseite)
  • Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • PU für die Fahrgastbeförderung nach Anlage 5.2 zur FeV (nur bei Ersterteilung, nach Ablauf und ab dem 60. Lebensjahr)
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis (einen entsprechenden Handzettel für die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Passau erhalten Sie auf Anfrage per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle)