Bußgeld (Verkehrsüberwachung)

Ist ein Verkehrsteilnehmer mit der erteilten Verwarnung nicht einverstanden, so muss in einem Bußgeldverfahren über die Ordnungswidrigkeit entschieden werden. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid der nicht bezahlt wird, kann im Wege der Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Bei Zahlungsverweigerung ist sogar eine Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Geldbuße möglich.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Bußgeld
+49851 396-539+49851 396-441118

Weitere Informationen