Wirtschaftliche Jugendhilfe / Jugendschutz

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die von den Sozialen Diensten festgelegten Erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen. Das bedeutet, dass die Wirtschaftliche Jugendhilfe Bescheide über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen erlässt, die zahlungstechnische Abwicklung von Rechnungen und Pflegegeldern übernimmt und ggf. auch Kostenbeiträge erhebt.

Zu den Aufgaben des Bereichs "Wirtschaftliche Jugendhilfe" zählen unter anderem:

  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung
  • Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (z.B. Verwaltungsverfahren bei Legasthenie/Dyskalkulie)
  • Gewährung von Zuschüssen
  • Vereinbarungen mit Leistungserbringern
  • Buchhaltung

Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.

Man kann dabei zwischen ordnungsrechtlichem und erzieherischem Jugendschutz unterscheiden.

Der ordnungsrechtliche Jugendschutz ist in erster Linie für die Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und gegebenenfalls die Ahndung von Verstößen zuständig und wendet sich damit in erster Linie an Erwachsene, Gewerbetreibende und Institutionen.

Das Jugendschutzgesetz beinhaltet unter anderem Regelungen zu

  • Abgabe von Tabakwaren und Alkoholika an Kinder und Jugendliche
  • Zugang und Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Diskotheken, Spielhallen oder Filmveranstaltungen

Wenn Sie Fragen zu den Regelungen des Jugendschutzgesetzes haben oder eine Veranstaltung planen und sich vorab für die Vorgaben des Jugendschutzes informieren wollen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Sozialgesetzbuch VIII.

Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung und umfasst somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes.

Ziel ist es, die alters- und entwicklungsangemessene Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie sollen durch die präventiven Angebote eine starke, kritikfähige, selbstsichere und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit entwickeln und einen konstruktiven Umgang mit Gefährdungen erlernen.

Um dieses Ziel zu erreichen sollen jungen Menschen geeignete Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die sie dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.

Zielgruppen sind neben Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

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Renate OberleitnerGruppenleitung -Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Jugendschutz
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Wirtschaftliche Jugendhilfe / Jugendschutz
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