Elektronische Kommunikation

Die Stadt Passau hat zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung den elektronischen Zugang nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die von der Stadt Passau publizierten E-Mail sowie Onlineverfahren und -formulare. Die Stadt Passau eröffnet diesen Zugang für Bürger und Unternehmen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.

Formfreie Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formfreien Schriftverkehr zum Beispiel Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. 

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Passau ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten.

Formgebundene Schreiben

Schreiben, für die das Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist bei der Stadt Passau derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief, evtl. Fax) zu verwenden.

Als weitere allgemeine Kommunikationsmöglichkeit steht Ihnen der sichere Dialog zur Verfügung.

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

1. Die Stadt Passau nimmt E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an.

1.1 E-Mail-Anhänge werden bei formfreien Schreiben in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:

 

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Microsoft-Office (*.docx oder *.xlsx)
  • Dateien in Open-Office-Formaten (z. B. *.odt oder *.ods)
  • Adobe Acrobat (*.pdf)
  • Bilddateien (*.jpg/*.png)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

 

1.2. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

2. E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 50 Megabyte angenommen.

3. Für Vertrauliche Informationen verwenden Sie bitte die unter Formgebunde Schreiben (siehe oben) aufgeführten Kommunikationswege.

4. Der Austausch von Daten über Onlineverfahren und -formulare, die unter www.passau.de angeboten werden, erfolgt grundsätzlich verschlüsselt (HTTPS/SSL) und ist so vor Mitlesen und Manipulation geschützt.

6. Wird per E-Mail an die Stadt Passau herangetreten, geht die Stadt Passau davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

7. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.