Ersatzführerschein
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder beschädigt worden ist (beispielsweise aufgrund Diebstahl, Unleserlichkeit, Bruch oder anderweitigem Verlust – kein Entzug oder Fahrverbot), benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und kein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Einen entsprechenden Antrag können Sie über
- Ihre Fahrschule
- unser Online-Portal oder
- nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich
stellen.
Für Sie zuständig | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Fahrerlaubnisse | +49851 396-148 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Fahrerlaubnisse | +49851 396-287 | +49851 396-88381 | 201 | E-Mail senden |
Weitere Informationen
Zuständige Dienststelle
Gesetzliche Grundlagen
Entstehende Kosten
Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt zwischen 25,30 € und 34,40 €.
Bei Notwendigkeit der Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 30,70 € an.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder weitere gültige Ausweisdokumente (Kopie, ggf. Vorder- und Rückseite)
- Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- Verlustanzeige bei einer deutschen Polizeiinspektion (Abdruck ausreichend)