Plakate

Die Stadt Passau hat eine Plakatierungsverordnung zum Schutz des Ortsbildes erlassen, die das Anbringen öffentlicher Anschläge wesentlich einschränkt. Diese Form der Veranstaltungswerbung ist grundsätzlich nur auf dafür zugelassenen Flächen erlaubt. Diese Flächen werden in Passau von der Deutschen Plakatwerbung GmbH & Co. KG betreut. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.awk.de oder telefonisch unter 0261/8092-142.
Für besondere Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung (z.B. Zirkus) können Ausnahmen zugelassen werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag über das unten angefügte Formular notwendig.

Für alle weiteren Veranstaltungen im Stadtgebiet gilt:

  • Sofern Kapazitäten frei sind, können Plakate auf den städtischen Flächen angebracht werden. Informationen erhalten Sie unter 0170/2933632 - Firma T.S.M. Plakatierungen, Herr Müller.
  • Bei nicht kommerziellen Veranstaltungen von Passauer Vereinen und Organisationen oder Veranstaltungen, soweit diese im städtischen Interesse sind, kann in Einzelfällen ein Platz auf den zugelassenen Werbeträgern erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Zusätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Werbeplakate in einigen städtischen Schaukästen anbringen zu lassen. Nähere Informationen erhalten Sie über die Dienststelle Passau Tourismus und Stadtmarketing.

Wahlwerbung

Die Rahmenbedingungen zur Wahlwerbung sind in § 9 a der Sondernutzungssatzung der Stadt Passau geregelt. Hierfür ist das angefügte Antragsformular zu verwenden.

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