Güterkraftverkehr

Für die gewerbsmäßigen Transporte mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werksverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

Antragstellung EU-Gemeinschaftslizenz/Erlaubnis

Zur Antragstellung für eine EU-Gemeinschaftslizenz/Erlaubnis sind nachstehend genannte Unterlagen erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung (neuer Vordruck!) durch den Nachweis der
    • Abschlussprüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt Güterverkehr
    • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann
    • Abschlussprüfung zum Verkehrsfachwirt oder
    • Fachkundeprüfung der IHK
  • Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Passau (Stadtkasse)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Nach Firmenform:

  • Auszug aus dem Handelsregister (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person) oder
  • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung, (Personenhandelsgesellschaft oder juristische Person) oder
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Güterschäden
  • Aufstellung der Fahrzeuge

Sollte ein Verkehrsleiter angestellt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

  • Anstellungsvertrag oder Verkehrsleitervertrag
  • Führungszeugnis nach Belegart Null (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung durch Nachweis der 
    • Abschlussprüfung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; Schwerpunkt Güterverkehr
    • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann
    • Abschlussprüfung zum Verkehrsfachwirt oder
    • Fachkundeprüfung der IHK

 Wir empfehlen vor der Antragstellung eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen/Abschriften

Für den Antrag auf zusätzliche Ausfertigungen/Abschriften sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Fahrzeugnachweis

Bei der Antragstellung können evtl. noch weitere Unterlagen erforderlich werden. Wir empfehlen daher eine vorherige telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Güterkraftverkehr
+49 851 396-114+49 851 396-111 -
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau