Fundamt

Sie sind ein ehrlicher Finder und möchten etwas im Fundbüro abgeben?

Ob Geldbörse, Schlüssel oder Jacke, gefundene Gegenstände können Sie entweder in einem unserer Bürgerbüros oder bei einer Polizeidienststelle abgeben.

Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Sache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert oder karitativen Zwecken zugeführt. Bitte machen Sie bereits bei der Erstattung der Fundanzeige Ihren Wunsch auf späteren Erhalt der Fundsache geltend. Nach Ablauf der Frist werden Sie schriftlich benachrichtigt

Sie haben etwas verloren?

Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes Eigentum abgegeben worden. Es kann jedoch erfahrungsgemäß auch mehrere Wochen dauern, bis die Fundsachen im Fundbüro eintreffen. Wenn Hinweise auf den Eigentümer ermittelt werden können, wird dieser schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
Fundamt
+49 851 396-144+49 851 396-291107
Stadt Passau, Altes Rathaus

Rathausplatz 2
94032 Passau

Weitere Informationen

Zuständige Dienststelle
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers