Baugenehmigungen

Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung ist die Hauptaufgabe des Bauordnungsamtes. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um genehmigungs-, anzeige- oder zustimmungspflichtige ggf. auch freigestellte Vorhaben handelt. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzelfall eine Abweichung von einer Vorschrift notwendig werden. Es ist im Interesse des Bauherrn zweckmäßig, im Wege der Beratung die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens abzuklären. Wenn die Bauantragsunterlagen nicht vollständig eingereicht werden erfolgt keine Bearbeitung bzw. wird das Baugesuch zurückgegeben.

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Bauordnungsamt - Genehmigungen
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