Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Stadt Passau. 

Die Stadt Passau baut und betreibt hierzu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und betreibt eine Kläranlage (zur Abwasserbehandlung).

Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

Damit das Abwasser erfasst werden kann und die Anforderungen eingehalten werden können, regeln die Stadt Passau den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung.

In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständigTelefonTelefaxZimmer
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Abwasserkanäle und Sonderbauwerke
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Betriebsleiter Kläranlage
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