Datenschutzhinweise zu Verarbeitungsvorgängen
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) direkt und unmittelbar in Deutschland und der europäischen Union. Zusätzlich ist für die Stadt Passau als Behörde das Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) anzuwenden.
Datenschutz ist uns wichtig!
Wir informieren Sie daher auf dieser Seite über die Datenschutzhinweise unserer einzelnen Verarbeitungsvorgänge detailliert. Sie finden die Hinweise nach Dienststellen und Dienstleistungen alphabetisch geordnet.
Die allgemeinen Angaben zum Verantwortlichen, dem behördlichen Datenschutzbeauftragten und den Betroffenenrechte sehen Sie im Folgenden:
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen:
Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch die
Stadt Passau
Rathausplatz 2-3, 94032 Passau, Deutschland
Email: poststelle@passau.de
Telefon: +49 (0)851- 396 0
Fax: +49 (0)851- 396 438 - Name und Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Passau ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Frau Stephanie Betz, Telefon: - 429, beziehungsweise unter datenschutz@passau.de erreichbar. - Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO)
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO)
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.