Straßenreinigungsgebühren

Die Anlieger sind verpflichtet die an ihr Grundstück grenzende Straße zu reinigen. Für die Fahrbahnen übernimmt die Stadt Passau diese Verpflichtung, indem sie für die Anlieger eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung betreibt.  

Die Kosten der Straßenreinigung werden auf die Anlieger umgelegt und richten sich nach der Straßenfrontlänge und der Reinigungsklasse. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit erfolgt die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr als Jahresgebühr in der Regel zusammen mit der Grundsteuer in einem Bescheid. Bei Wohn- und Teileigentum ergeht ein gesonderter Bescheid an den Hausverwalter als Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Die Straßenreinigungsgebühr ist in 4 Raten (bei geringfügigen Beträgen auch in 2 oder 1 Rate) fällig. Die Fälligkeitstermine entsprechen denjenigen der Grundsteuer.

Bei neuen Straßen erfolgt eine Reinigung und dementsprechend eine Gebührenfestsetzung erst, wenn diese in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgenommen worden sind.

Die aktuellen Straßenreinigungsgebühren je Frontmeter in der Stadt Passau betragen:

  • Reinigungsklasse I – geringe Reinigung      1,16 €
  • Reinigungsklasse II – normale Reinigung    5,01 €
  • Reinigungsklasse III – erhöhte Reinigung    8,88 €
  • Reinigungsklasse IV – erheblich erhöhte Reinigung 32,38 €
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