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Grenzenlos lebenswert

Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre

Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt und eine Melderegisterauskunft ist von diesem Zeitpunkt an unzulässig. Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Für die bayerischen Meldebehörden wurde durch Verwaltungsvorschrift geregelt, dass für die Eintragung einer Auskunftssperre ein strenger Maßstab anzulegen ist. Um zu vermeiden, dass sich Schuldner durch eine Auskunftssperre dem Zugriff von Gläubigern entziehen, hat die Meldebehörde bei entsprechenden glaubhaften Anfragen von Gläubigern erneut zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Auskunftssperre (noch) vorliegen.

 

Anschrift

Bürgerbüro Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-100

E-Mail: buergerbuero@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ohne Termin ist möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen, diese ist online möglich.


Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerbüro Stadt Passau, Altes Rathaus

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 2

94032 Passau

Telefon: Telefon:+49 (0) 851/396-225

E-Mail: buergerbuero@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nach Online-Vereinbarung!
In begrenztem Umfang auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen.

Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr

Notwendige Unterlagen

Bei der Auskunftssperre müssen triftige Gründe / Tatsachen vorliegen, die Sie gegenüber Ihrer Gemeinde glaubhaft machen müssen. Die Sperre kann erst eingetragen werden, wenn eine entsprechende Überprüfung Ihrer Angaben durch die Gemeinde die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Bitte elgen Sie auch Unterlagen vor, die die von Ihnen gemachten Angaben unterstützen und belegen können.

Entstehende Kosten

Die Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Bemerkungen

Bei weiteren Wohnsitzen in anderen Gemeinden muss die Auskunftssperre auch bei diesen Gemeinden beantragt werden!

Formulare

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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