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Grenzenlos lebenswert

Aufenthaltserlaubnis

 

Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 tritt an die Stelle der bisher geltenden Aufenthaltsgenehmigungen ("Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung") nunmehr als Aufenthaltstitel entweder die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis  oder die (befristete) einheitliche Aufenthaltserlaubnis (AE).

Die AE wird nur noch für bestimmte Aufenthaltszwecke befristet erteilt und nach § 8 AufenthG befristet verlängert.

Die AE verleiht ein Aufenthaltsrecht und befindet zugleich über die Ausübung oder Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie ist entsprechend zweckgebunden; die Zweckbindung entfällt mit der Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts (§§ 31, 35 AufenthG) oder aufgrund der Erteilung der Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG).

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann einerseits bereits per Gesetz erlaubt sein oder im Aufenthaltstitel nach Maßgabe des Gesetzes erlaubt werden.

Die AE umfasst u.a. folgende gesetzlich geregelte Aufenthaltszwecke:

-Studium, Sprachkurs und Schulbesuch (§ 16 AufenthG) oder

-Berufliche Aus- und Weiterbildung (§ 17 AufenthG) oder

-Erwerbstätigkeit (§§ 18, 19, 21 AufentG) oder

-Aufenthalt aus humanitären, völkerrechtlichen oder persönlichen Gründen (§§ 22-26 AufenthG) oder

-Familiennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG) und Ausländern (§ 29 AufenthG)

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Entstehende Kosten

Gebühren in unterschiedlicher Höhe für Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und sonstigen aufenthaltsrechtlichen Amtshandlungen (geregelt in der Aufenthaltsverordnung)

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über den Aufenthalt, die  Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) vom 30.07.04, BGBl. I S. 1950
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