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Grenzenlos lebenswert

Asylbewerberleistungsgesetz

 

Leistungsberechtigt sind insbesondere Asylbewerber, geduldete oder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer. Das AsylbLG garantiert eine ausreichende Versorgung. Die Leistungen umfassen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Hygieneartikel, sowie medizinische Akutversorgung und Schmerzbehandlung. Es gilt das Sachleistungsprinzip.

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Gesetzliche Grundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz vom 30.06.1993, BGBl. I S. 2022, geändert durch Art. 56 der Achten Zuständigkeitsanpassungsverordnung  vom 25.11.03, BGBl. I S. 2304
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