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Grenzenlos lebenswert

Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

 

Unter einen Arbeitsaufenthalt fallen folgende Fallkonstellationen:

1.) Beschäftigung im Regelfall, d.h. Arbeitsmigration im Regelverfahren im Rahmen der am deutschen Arbeitsmarkt ausgerichteten Zuwanderung (§ 18 AufenthG) unter Beachtung des seit 1973 geltenden Anwerbestopps. In diesem Verfahren trifft die Ausländerbehörde grundsätzlich mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidung über die Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung am deutschen Arbeitsmarkt.

2.)Beschäftigung für Hochqualifizierte (§ 19 AufenthG)

3.)Beschäftigung als Selbständiger (§ 21 AufenthG)

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Gesetzliche Grundlagen

§§ 18,19,21 Aufenthaltsgesetz
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