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Grenzenlos lebenswert

Familiennachzug

 

Geregelt ist der Familiennachzug zu Deutschen oder zu Ausländern.

Die Bestimmungen über den Familiennachzug setzen ein Aufenthaltsrecht desjenigen Ausländers, zu dem der Nachzug erfolgt, voraus. Eine im Rahmen des Familiennachzugs erteilte AE ist zunächst vom Zweck der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft abhängig; sie kann sich zu einem eigenständigen Aufenthaltsrecht entwickeln.

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Gesetzliche Grundlagen

§§ 27 bis 36 Aufenthaltsgesetz
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