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Grenzenlos lebenswert

Sterbefälle

Der Tod eines Menschen muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Im Normalfall übernehmen jedoch die von den Angehörigen des/der Verstorbenen beauftragten Bestatter die Vorsprache beim Standesamt und erstatten die Sterbefallanzeige.

Das Standesamt Passau nimmt alle Sterbefallanzeigen für Personen, die im Stadtgebiet von Passau gestorben sind, entgegen.

Die Sterbefallanzeige ist grundsätzlich mündlich beim Standesamt zu erstatten.

Zur Anzeige des Sterbefalles sind verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

Bei Sterbefällen im Klinikum Passau ist der Sterbefall vom jeweiligen Leiter bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter anzuzeigen!

Der Sterbefall wird im Sterbebuch, das beim Standesamt geführt wird, eingetragen. Die Eintragung enthält Angaben über Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, seinen Beruf und Wohnort, den Tag und den Ort der Geburt sowie, im Falle des Einverständnisses des Anzeigenden, die Religionszugehörigkeit.

Üblicherweise werden zwei Urkunden über den Sterbefall erstellt. Die eine dient zur Vorlage bei der zuständigen Friedhofsverwaltung, die zweite dient für Ihre Unterlagen.

Weiter wird vermerkt welchen Familienstand der Verstorbene hatte und ggf. Vor und Familienname des (früheren) Ehegatten. Selbstverständlich werden auch Ort, Tag und Stunde des Todes eingetragen. Der Eintrag enthält auch Angaben über die Person, die den Sterbefall angezeigt hat.

Anschrift

Stadt Passau, Altes Rathaus

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 2

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: poststelle@passau.de

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Thomas SchätzlStandesbeamter+49851/396-264+49851/396-258313
Beate SpitzerStandesbeamtin+49851/396-2170851/396354311
Corinna StockingerStandesbeamtin+49851/396-246+49851/396-258309
Margot WeishäuplStandesbeamtin+49851/396-251+49851/396-258312

Notwendige Unterlagen

Mit der Sterbefallanzeige sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • die zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet waren oder früherer verheiratet gewesen sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe oder,
    bei Eheschließung vor 1958 oder im Ausland, eine Eheurkunde,
    sowie ggf. der Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftig bestätigtes Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten),
  • die noch nicht verheiratet gewesen sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Eltern, wenn diese nach 1957 geheiratet haben, andernfalls die Geburtsurkunde des Verstorbenen, 

Entstehende Kosten

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Für eine Sterbeurkunde ist eine Gebühr von derzeit 12,00 € zu erheben. 

Die für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten, Pensionen) erforderlichen Sterbeurkunden werden gebührenfrei erteilt.
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