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Grenzenlos lebenswert

Sprengstoffrecht

Wer in Deutschland explosionsgefährliche Stoffe (i.d.R. Schwarzpulver zum Vorderlader-schießen, Böllerpulver zum Böllerschießen, Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen) erwerben möchte und mit diesen umgehen will (Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten) bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Diese Erlaubnis nach § 27 Spengstoffgesetz erteilt für Privatpersonen bei Vorliegen der Voraussetzungen das Ordnungsamt der Stadt Passau.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis:

Zuverlässigkeit, Sachkunde, Bedürfnis, geeignete Lagerstätte zur Aufbewahrung

Befristung und Höchstmenge:

Die Erlaubnis wird für höchstens fünf Jahre und für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Anschrift

Ordnungsamt Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: 0851/396-395

Fax: 0851/396-130

E-Mail: ordnungsamt@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Ursula AscherSachbearbeiterin+49851/396-193+49851/396-131203
Claudia SchönSachbearbeiterin+49851/396-324+49851/396-131203

Formulare

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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