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Grenzenlos lebenswert

Bußgeld

 

Ist ein Verkehrsteilnehmer mit der erteilten Verwarnung nicht einverstanden, so muss in einem Bußgeldverfahren über die Ordnungswidrigkeit entschieden werden. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid der nicht bezahlt wird, kann im Wege der Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Bei Zahlungsverweigerung ist sogar eine Erzwingungshaft zur Durchsetzung der Geldbuße möglich.

 

Anschrift

Stadt Passau, Neues Rathaus

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Rathausplatz 3

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: verkehrsueberwachung@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Manfred HöllSachbearbeiter+49851/396-539+49851/396-441118

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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