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Grenzenlos lebenswert

Aufenthalt zum Zwecke von Studium, Sprachkurs und Schulbesuch

 

Im AufenthG wird erstmals die Möglichkeit von Ausländern, sich in Deutschland zur Ausbildung aufzuhalten, gesetzlich fixiert.

Bei diesen Aufenthalten handelt es sich um die reine Ausbildung bzw. Studium sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung.

Die Ausbildung ohne ausbildungsbezogene Beschäftigung gliedert sich in

- Studium (auch die studienvorbereitenden Maßnahmen),

- Teilnahme an Sprachkursen, die nicht studienvorbereitend sind

- und  Schulbesuch in Ausnahmefällen.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann (im Ermessenswege!) ein Recht auf Arbeitsplatzsuche für 18 Monate durch Verlängerung der AE eingeräumt werden.

Die AE für das Studium (nicht für Sprachkurs!) berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit, z.B. als wissenschaftliche Hilfskraft.

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Notwendige Unterlagen

Pass

Immatrikulationsbescheinigung

Mietvertrag

Krankenversicherungsnachweis (aktuelle schriftliche Bestätigung der Krankenkasse, wobei private Kassen einen Leistungsrahmen wie die gesetzlichen Kassen übernehmen müssen)

Finanzierungsnachweis (bei Einlage im Sparburch mit Sperrvermerk ist eine Einzahlung für den beabsichtigen Aufenthatlszeitraum i.H.v. monatlich 861 Euro zu leisten)

1 biometrisches Lichtbild

Gesetzliche Grundlagen

§ 16 und 17 Aufenthaltsgesetz

Bemerkungen

Weitere Informationen für Studenten an der Uni Passau erteilt das Akademische Auslandsamt an der Universität Passau.
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