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Grenzenlos lebenswert

Lotterien und Ausspielungen

Wer in Bayern eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (z. B. Tombola) durchführen will, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Stadt Passau ist zuständig bei einem Stammkapital bis zu 40.000 Euro, darüber hinaus ist die Regierung von Niederbayern zuständig.

 

Einzelheiten für den Bereich der Stadt Passau können der u. a. Allgemeinverfügung (s. Stadtrecht) entnommen werden.

Anschrift

Ordnungsamt Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: 0851/396-395

Fax: 0851/396-130

E-Mail: ordnungsamt@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Ursula AscherSachbearbeiterin+49851/396-193+49851/396-131203

Formulare

Stadtrecht

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