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Grenzenlos lebenswert

Verwarnungen

 

Der Verkehrsteilnehmer kann für Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz verwarnt werden. Mit der Bezahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen, ansonsten wird ein schriftlicher Anhörungsbogen versandt. Dies geschieht auch dann, wenn kein Strafzettel am Fahrzeug vorgefunden wurde.

 

Anschrift

Stadt Passau, Neues Rathaus

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 3

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: verkehrsueberwachung@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Evelyn FuchsMitarbeiterin+49851/396-439+49851/396-441120

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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