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Grenzenlos lebenswert

Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt seit dem 1. Juli 2017. Personen, die der Prostitution in Deutschland nachgehen oder nachgehen wollen, sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesundheitlich beraten zu lassen.

Prostituierte in Passau müssen ihre Tätigkeit ab dem 1. Juli 2017 persönlich im Ordnungsamt (Zimmer 207, nach Terminvereinbarung) anmelden. Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung durchgeführt werden. Die Beratung wird vom Gesundheitsamt in der Passauer Str. 33, 94081 Fürstenzell, Tel.-Nr.: 0851 / 397-834 oder -800 durchgeführt. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Wer ein Prostitutionsgewerbe in Passau betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis vom Ordnungsamt. Auch wenn Ihr Prostitutionsgewerbe bereits nach den Vorschriften der Gewerbeordnung genehmigt wurde, bedürfen Sie seit dem 01.07.2017 zusätzlich einer neuen Erlaubnis nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: poststelle@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Astrid EnglSachbearbeiterin+49851/396-134+49851/396-131207
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