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Grenzenlos lebenswert

Lebensmittelüberwachung

Die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher-/innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.  

Grundsätzlich tragen diejenigen, die Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, auch die Verantwortung für die einwandfreie Beschaffenheit; sie haben damit zugleich die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen. 

Trotz dieser Eigenverantwortung werden die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte durch die zuständigen Beamten regelmäßig daraufhin überprüft, ob die zum Schutz der Verbraucher-/innen geschaffenen Rechtsvorschriften eingehalten werden.  

Es gibt eine Fülle von gesetzlichen Regelungen (Europa, Bund, Land), um Verbraucher-/innen vor möglichen gesundheitlichen Schäden, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Was kann ich als Verbraucher tun?

Haben Sie ein Lebensmittel gekauft oder in einer Gaststätte verzehrt das nicht in Ordnung war und wurde Ihre Reklamation abgelehnt, so können Sie es bei der Lebensmittelüberwachung als Beschwerdeprobe abgeben bzw. Ihre Reklamation vorbringen. Es wird dann im Hinblick auf den Beschwerdegrund untersucht und kontrolliert.

Links zur Information:

Allergene:

Zusatzstoffe:

Eigenkontrolle:

Anschrift

Ordnungsamt Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: 0851/396-395

Fax: 0851/396-130

E-Mail: ordnungsamt@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Mirjam HabanSachbearbeiterin+49851/396-387+49851/396-131208
Johannes JellbauerSachbearbeiter+49851/396-132+49851/396-131209
Andreas AnetsmannLebensmittelkontrolleur+49851/396-123+49851/396-131208
Felix HallhuberLebensmittelkontrolleur+49851/396-126+49851/396-131209

Besonderheiten

Gilt nur für Lebensmittelunternehmer: Mitteilungspflicht für Untersuchungsergebnisse auf Dioxine und Furane! Weiter siehe "Formulare".

Formulare

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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