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Grenzenlos lebenswert

Gewerberecht

 Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Gewerbeanzeige:

Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z.B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung, Gaststätte) deren Beginn, Veränderung oder Beendigung anzuzeigen.

Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des meldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Für die Gewerbemeldungen sind einheitliche Vordrucke vorgeschrieben (s.u.).

Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe begonnen wird (Betriebssitz im Stadtgebiet Passau).

Neben der Gewerbeanzeige ist für verschiedene Tätigkeiten zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Näheres erfahren Sie über die o.a. Links.

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: poststelle@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Susanne EisenreichSachbearbeiterin+49851/396-423+49851/396-131206

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien,
  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten,
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug,
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person beträgt 35,-- €, für eine juristische Person 45,-- €. Eine Erweiterung der Tätigkeit bzw. Verlegung kostet für natürliche Personen 25,-- €; für eine juristische Person 35,-- € und eine Gewerbeabmeldung für eine natürliche Person 25,-- € und für eine juristische Person 35,-- €. Sie können bei uns in bar oder mit Scheckkarte bezahlen.

Formulare

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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