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Grenzenlos lebenswert

Baustellen

Wer eine Arbeitsstelle auf öffentlicher Verkehrsfläche einrichten will, bedarf einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Eine solche Arbeitsstelle kann eine Aufgrabung zu Versorgungsleitungen, ein Gerüst, ein Autokran oder eine Baustelleneinrichtung sein. In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird Art, Umfang und Dauer der Maßnahme festgelegt und die erforderliche Beschilderung zur Absicherung beschrieben. Gegebenenfalls werden Begleitmaßnahmen festgelegt wie z.B. Umleitungen, Änderungen im öffentlichen Linienverkehr usw.
Voraussetzungen: - Antrag des Unternehmers, eventuell gemeinsamer Ortstermin
Kosten: - 25,56 € bei kleinen Maßnahmen ohne Aufgrabung - 40,90 € bei Baustellen ohne besondere Auswirkung auf den Verkehr - 76,70 € und mehr bei Baustellen mit größerem Aufwand

Anschrift

Straßenverkehr und Fahrerlaubnisse Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Adresse in Karte anzeigen

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: 0851/396-395

Fax: 0851/396-382

E-Mail: ordnungsamt@passau.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr, Do. 13.00-17.00 Uhr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer
Andreas EbnerSachbearbeiter+49851/396-281+49851/396-382222
Julian KönigSachbearbeiter+49851/396-424+49851/396-382222

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