Urkunden
Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden (auch mehrsprachige Urkunden) erhalten Sie immer bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Personenstandsfall ereignet hat.
Im Standesamt Passau erhalten Sie also z. B. Ihre Geburtsurkunde, wenn Sie im Bereich der Stadt Passau geboren sind, unabhängig von Ihrem derzeitigen Wohnort oder dem Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt.
Auch Eheurkunden bekommen Sie beim Standesamt Passau, wenn Sie in der Drei-Flüsse-Stadt geheiratet haben.
Sollten Sie eine Sterbeurkunde benötigen, so erhalten Sie diese bei uns, wenn die betreffende Person in Passau verstorben ist, wiederum unabhängig vom letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erhalten Sie bei dem Standesamt, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe geschieden, erhalten Sie die beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Anschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | E-Mail |
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Birgit GarbusjukSachbearbeiterin | +49851/396-268 | +49851/396-258 | 310 | Nachricht schreiben |
Laura StädeleSachbearbeiterin | +49851/396-252 | +49851/396-258 | 310 | Nachricht schreiben |
Entstehende Kosten
Die Gebühr für eine Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde (auch mehrsprachig) beträgt derzeit 12,00 €.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch kostet derzeit 12,00 €.
Weitere Auskünfte aus den Personenstandsbüchern, z. B. die Uhrzeit Ihrer Geburt, kosten derzeit 12,00 €.
Urkunden oder Auskünfte können Sie über das Bürgerserviceportal bei uns anfordern.
Bemerkungen
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde weist die Geburt eines Kindes nach. Sie enthält auch Angaben über die Eltern des Kindes.
Eheurkunde
Die Eheurkunde enthält Angaben über den Tag und Ort der Eheschließung, sowie das beurkundende Standesamt, und den Namen der Ehegatten vor der Eheschließung.
Im Einzelfall ist die Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch notwendig, weil diese alle Angaben zur Eheschließung, sowie den aktuell geführten Namen der betreffenden Person nachweist.
als Heiratseintrag fortzuführendes Familienbuch
Das als Heiratseintrag fortzuführende Familienbuch ist ein Registerblatt und wurde für jede Ehe, die seit dem 01. Januar 1958 in den alten Bundesländern oder seit dem 03. Oktober 1990 im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurde, bis einschließlich 31.12.2008 angelegt.
Es befindet sich grundsätzlich bei dem Standesamt, an dem die Ehegatten die Ehe geschlossen haben.
Das als Heiratseintrag fortzuführende Familienbuch enthält alle Angaben zur Eheschließung sowie den aktuell geführten Namen der betreffenden Personen.