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Grenzenlos lebenswert

Verpflichtungserklärung

§ 68 AufenthG: "Haftung für den Lebensunterhalt"

 "Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertetung gegenüber verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. ......"


Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (§§ 66,67 AufenthG)

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist sowohl durch natürliche als auch durch juristische Personen möglich. Dabei wird die finanzielle Leisungsfähigkeit des Verpflichtungsgebers geprüft. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Als Einkommensnachweise sind die Lohnabrechnungen (bei Arbeitnehmern) bzw. die Einnahmeüberschussrechnung (bei Selbständigen) der letzten 3 Monate und der Personalausweis bzw. Pass vorzulegen. Als gesicherte Nachweise gelten NICHT die bloße Vorlage von Kontoauszügen oder eines einfachen Sparbuches. Weiterhin benötigt die Ausländerbehörde die Daten des Eingeladenen, also Personalien, Adresse, Passdaten. Es können nur Einzelpersonen (nicht z.B. ein Ehepaar) als Einlader/Verpflichtungsgeber auftreten. Nur das Einkommen des einzelnen Verpflichtungsgebers ist Gegenstand der Bonitätsprüfung und damit maßgeblich. 

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Notwendige Unterlagen

  • Bei Nicht-Selbständigen: Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen) der letzten 3 Monate, Personalausweis/Pass
  • Bei Selbständigen: Einnahme-Überschuss-Rechnung der letzten 3 Monate, bzw. letzter Steuerbescheid, Personalausweis/Pass
  • Personal- und Passdaten des Verpflichtungsnehmers (Name, Adresse, PassNr., Ausstellungsdatum und -ort, Gültigkeitsdauer)

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro

Gesetzliche Grundlagen

§ 68 Aufenthaltsgesetz: "Haftung für den Lebensunterhalt"

Bemerkungen

Zur Beachtung:

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist nur persönlich möglich. Der Gastgeber muss persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen, da der auszufüllende Vordruck von ihm selbst unterschrieben werden muss und dies direkt vom Amt beglaubigt wird. Es ist nicht möglich, einen Bevollmächtigten dafür zu schicken.

Formulare

Merkblatt

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