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Grenzenlos lebenswert

Asyl

 

Im Zuge des Zuwanderungsgesetzes wurden auch Änderungen im Asylverfahrensgesetz vorgenommen, die zu einer Straffung und Beschleunigung von Asylverfahren führen.

Die Ausländerbehörde hat die Aufgabe, die ihr aufgrund einer Quote zugewiesenen Asylbewerber aufzunehmen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausländerrechtlich zu betreuen sowie die Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes sicher zu stellen.

Der Aufenthaltsstatus des Asylbewerbers, den er zur Durchführung des Verfahrens besitzt, ist die Aufenthaltsgestattung. Bei Ablehnung des Asylantrages tritt  Ausreisepflicht ein. Bei Anerkennung ergibt sich ein Bleiberecht, das ausländerrechtlich in bestimmter Form ausgestaltet ist.

Durch das neue Gesetz haben sich auch  neue Verwaltungsstrukturen ergeben. Aus dem früheren BAFl (Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) in Nürnberg wird das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) mit einem erweiterten Zuständigkeitsbereich. Es ist nunmehr auch zuständig für zentrale Aufgaben der Migrationspolitik.

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Ausländeramt Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt

Adresse in Karte anzeigen

Rathausplatz 1

94032 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-564, -153

Fax: +49 (0) 851/396 88 394

E-Mail: auslaenderamt@passau.de

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist derzeit nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Mail unter auslaenderamt@passau.de

Gesetzliche Grundlagen

Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.07.1993, BGBl. I S. 1361, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30.07.2004, BGBl. I S. 1950
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