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Grenzenlos lebenswert

Rentenberatung

Für alle Rentenangelegenheiten sind vorrangig die gesetzlichen Rentenversicherungsträger zuständig. Sie erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/  

Es stehen Ihnen auch einige Online-Dienste zur Verfügung - so können Sie z. B. bequem von zu Hause aus Ihren Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Ihr Versicherungskonto einsehen oder Termine buchen. 

»»» Hier gelangen Sie zu den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung

Telefonisch können Sie sich unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 48015 informieren.


Schwerbehindertenberatung

Inklusion, d. h. die Möglichkeit, als Mensch mit Behinderung alle Bereiche des Alltags und das Zusammenleben mit anderen selbst zu gestalten, beginnt auch mit der Anerkennung einer Behinderung im rechtlichen Sinn. Durch einen Schwerbehindertenantrag können Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung sowie von Merkzeichen beantragen. Diese Feststellung bewirkt zwar nicht unmittelbar die Gewährung von Leistungen; sie ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleiche in vielen anderen Lebensbereichen (z. B. Arbeitsverhältnis, Steuern, Straßenverkehr).  

Zuständig für die Antragstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Regionalstelle Niederbayern in Landshut - Anschrift: Friedhofstraße 7, 84028 Landshut; Telefon: 0871 829-111, E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de)

Ausführliche Informationen zum Thema Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche finden Sie hier auf der Internetseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales  

»»» Hier gelangen Sie zum Onlineantrag Schwerbehinderung auf der Internetseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales 

»»» Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für eine telefonische oder persönliche Beratung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Versicherungsamt der Stadt Passau kann Sie dazu beraten und bei der Antragstellung Unterstützung anbieten. Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier im Behördenwegweiser..

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