
Einzelhandelskonzept
Ein Einzelhandelskonzept ist im Bereich des Städtebaus und der Raumordnung ein Plankonzept, in dem festgestellt wird, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel in einem bestimmten Raum geplant oder angesiedelt werden soll.
Ist der Raum, auf den sich ein solches Konzept bezieht, eine Kommune (Gemeinde), wird von einem kommunalen Einzelhandelskonzept gesprochen.
Bezieht sich die Planung auf eine ganze Region (Gebiet von mehreren Kommunen), so wird diese als regionales Einzelhandelskonzept bezeichnet.
Der Strukturwandel im Einzelhandel und insbesondere in der Lebensmittelbranche hat gravierende Auswirkungen auf die Funktionalität der gewachsenen Versorgungsstrukturen in den Haupt- und Nebenzentren der Städte und Gemeinden. Die Funktionsfähigkeit dieser Zentren und Versorgungsstrukturen ist in vielen Fällen bereits konkret gefährdet. Die Städte müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Zentrale Versorgungsbereiche sind häufig Orte, mit deren Erscheinungsbild Städte und Gemeinden identifiziert werden, die gewissermaßen ihr Aushängeschild sind und damit das Image der Kommunen positiv oder negativ beeinflussen.
Was ist zu tun? Der Gesetzgeber hat mit der letzten, zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Novelle des BauGB das städtebaurechtliche Instrumentarium wirkungsvoll ergänzt, so dass nun ein rechtssicheres und praktikables Vorgehen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche möglich ist.
Mit diesem planerischen Steuerungsmittel kann die Gemeinde gezielt dem Abstimmungsgebot mit Nachbargemeinden bzgl. Auswirkung auf zentrale Versorgungsbereiche nachkommen, was in § 34 (3 a) BauGB rechtlich verankert ist.
Dabei ist ein systematischer Ansatz von der Konzeption für die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung über die notwendigen politischen Beschlüsse bis hin zur konsequenten Umsetzung mit dem Mittel der Bauleitplanung von entscheidender Bedeutung. Nicht nur die Notwendigkeit eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes als konzeptionelle Grundlage einer rechtssicheren Umsetzung des Planungsziels, sondern auch die sich mit Blick auf das rechtliche Instrumentarium ergebenden Anforderungen an dessen Inhalte müssen herausgearbeitet werden.
Um all dies bewerkstelligen zu können, beabsichtigt die Stadt Passau Ende 2010/Anfang 2011 ein Einzelhandelskonzept zu erarbeiten, um anschließend die gewünschten Entwicklungen, entsprechend steuern zu können.
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