Stadtratsgremien
Grundsätzlich beschließt der Stadtrat über alle Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen sind. Um deshalb nicht das gesamte Stadtratsplenum über jede einzelne Entscheidung abstimmen lassen zu müssen, sieht die Bayerische Gemeindeordnung die Möglichkeit vor, beschließende sowie auch vorberatende Ausschüsse zu bilden. Weil die einzelnen Fraktionen und Gruppen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten sind, bezeichnet man die Ausschüsse auch als "verkleinertes Spiegelbild" des gesamten Stadtrats.
In der Stadt Passau gibt es folgende Ausschüsse:
Klicken Sie auf den entsprechenden Ausschuss um Informationen über die zugewiesenen Themen und über die Besetzung zu erhalten. Weiter Wissenswertes über den Stadtrat und seine Ausschüsse können Sie der Ausschussbesetzungsliste gesamt, der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Passau oder der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts entnehmen.