Ausschuss für Bauen und Liegenschaften

a) Baurecht

Beschlussfassung über:

  • Erteilung der Ausnahmen und Abweichungen von der Stellplatzsatzung,
  • Baugenehmigungen im Außenbereich, ausgenommen Ergänzungs- und Erweiterungsbauten, die für bestehende bauliche Anlagen von offensichtlich untergeordneter Bedeutung sind,
  • Sonderbauten im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung, einschließlich Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen,
  • Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit (im Innenbereich) gem. Art. 2 Abs. 4 Bayerische Bauordnung,
  • Gestaltung baulicher Anlagen und sonstiger Vorhaben, die im Stadtbild besonders in Erscheinung treten (i.d.Regel vom Gestaltungsbeirat der Stadt Passau schon einer Überprüfung und Beurteilung unterzogen),
  • Versagung und Widerruf von Vorbescheiden und Baugenehmigungen,
  • Bauvorhaben im Zustimmungsverfahren,
  • Abhilfeprüfung bei Widersprüchen,
  • Beseitigung von baulichen Anlagen, ausgenommen Außenwerbung, sofern diese die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden.

Vorberatung über:

  • Erlass, Änderung und Aufhebung der Stellplatzsatzung,
  • Erlass, Änderung und Aufhebung der Plakatierungsverordnung,
  • Anträge, die durch das Landesamt für Denkmalpflege abgelehnt wurden.

b) Stadtgestaltung

Beschlussfassung über

  • Gestaltung im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung, wie Oberflächengestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, Park- und Grünanlagen, anfallende Kunstbauten sowie bei der Straßenbeleuchtung und Architektenwettbewerbe hierfür, 
  • Sondernutzungen, soweit es sich nicht um laufende Angelegenheiten handelt.

c) Sonstige Bauangelegenheiten

Beschlussfassung über

  • strategische Ziele,
  • Controlling der kurz, mittel- und langfristigen Ziele,
  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Wohnungs  und Siedlungswesens,
  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Erschließungsbeitragsrechts (erstmalige Straßenerschließung, Satzungsrecht – Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat),
  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Straßenausbaubeitragsrechts (Satzungsrecht – Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat),
  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Straßenreinigung und der Entwässerung,
  • Straßen  und Wegerecht, insbesondere Widmungen und Entwidmungen, Planfeststellungen,
  • Angelegenheiten der Städtebauförderung, insbesondere auch über den Abschluss und den Vollzug von Treuhänderverträgen zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, den Beschluss über den Jahresantrag (Kosten- und Maßnahmenplanung) sowie über den Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen. Über Beschlüsse betreffend des Vorkaufsrechts nach den Bestimmungen des 2. Kapitels des Baugesetzbuches ist der Grundstücksausschuss zu informieren.
  • Errichtung und Unterhalt öffentlicher Anlagen, soweit nicht Fachausschüsse zuständig sind,
  • bauliche Angelegenheiten der städt. Regiebetriebe,
  • Grundsätzliche Friedhofsangelegenheiten.

d) Grundstücksangelegenheiten

Beschlussfassung über:

  • städt. Grundstücksangelegenheiten (mit Ausnahme der von der Stadt verwalteten Stiftungen und der Stadtwerke) einschl. Verträge, Vergleiche, Rechtsstreitigkeiten,
  • sonstige Ablösungs  und Entschädigungsvereinbarungen,
  • Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB,
  • Überlassung von städt. Wohnungen,
  • Versicherungsangelegenheiten, Reklamewesen,
  • Angelegenheiten städt. Einrichtungen, soweit sie nicht einem anderen Ausschuss zugewiesen sind,
  • allgemeine Festsetzung von Mieten und Pachten,
  • Enteignungsanträge,
  • Vergabe von Aufträgen im Fachbereich (für Lieferungen und Leistungen, für Architekten , Ingenieur  und Gutachterverträge, im Falle der Erteilung von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen in mehreren Posten ist der Gesamtbetrag maßgebend),
  • Veräußerung und Tausch von beweglichen Vermögensgegenständen im Fachbereich.

e) Beschlussfassung über Vergaben im Fachbereich 

  • Vergabe von Aufträgen im Fachbereich (für Lieferungen und Leistungen, für Architekten , Ingenieur  und Gutachterverträge, im Falle der Erteilung von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen in mehreren Posten ist der Gesamtbetrag maßgebend),
  • Veräußerung und Tausch von beweglichen Vermögensgegenständen im Fachbereich.

Vorberatung über:

  • Abschluss und Änderung von Treuhänderverträgen im Bereich Städtebauförderung,
  • Straßenreinigung, soweit der Erlass, die Änderung oder Aufhebung der damit verbundenen Satzung und Verordnungen betroffen sind,
  • Bereiche der Entwässerung/Abwasserbeseitigung, soweit der Erlass, die Änderung oder Aufhebung der damit verbundenen Satzungen, insbesondere der Entwässerungssatzung sowie Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung betroffen ist (inkl. Festlegung der Gebühren- und Beitragssätze),
  • Friedhofsangelegenheiten, soweit der Erlass, die Änderung oder Aufhebung der damit verbundenen Satzung und Verordnungen betroffen sind

Mitglieder:

Vorsitz: 3. Bürgermeister Dr. Anton Jungwirth
   
CSU: Karl Abelein
  Josef Haydn
  Josef Reischl
   
SPD: Hans-Jürgen Bauer
  Helmut Krautstorfer
  Markus Sturm
   
ödp / Aktive Passauer: Paul Kastner
  Oliver Robl
   
FDP / Passauer Liste: Heinz-Peter Höber
  Peter Pell
   
Bündnis 90 / Die Grünen: Stephan Bauer
   
FWG: Klaus Schürzinger