
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung leistet seit mehreren Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung im Stadtgebiet von Passau.
Die Finanzhilfe des Staates und der Stadt Passau aktiviert Privatkapital in mehrfacher Höhe und trägst somit nachhaltig zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden bestimmte Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Hierzu zählen neben eigenen Maßnahmen der Stadt auch Sanierungen, die von Privatpersonen durchgeführt werden. Der jeweilige Bauherr hat zur Gesamtsanierung seiner Immobilie in einem gewissen Umfang Eigenmittel aufzubringen. Der dann verbleibende Kostenanteil wird dem Bauherrn im Regelfall über eine Pauschale erstattet, wobei die Beteiligung des Staates ca. 60 % und die der Stadt ca. 40 % beträgt.
Die Förderung wird in einem Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin und der Stadt festgelegt.
Eine gesonderte Form der Förderung gibt es im Sanierungsgebiet Innstadt. Im Rahmen des sogenannten Fassadenprogramms werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bewilligt, auch wenn keine Gesamtsanierung erfolgt. In diesem Fall beträgt der Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten.
In dem genannten Sanierungsgebiet gibt es ferner ein Hofbegrünungsprogramm.
Links im Internet:
Oberste Baubehörde
Informationen zur Städtebauförderung
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien Fassadenprogramm der Stadt Passau
Richtlinien Hofbegrünungsprogramm der Stadt Passau
Sanierungsgebiete:
Eine Förderung gibt es grundsätzlich nur bei Maßnahmen in Sanierungsgebieten. Folgende aktuelle Sanierungsgebiete wurden im Stadtgebiet von Passau festgesetzt:
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Sanierungsgebiet
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Fläche in ha
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Passau-Innstadt
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11,11
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Passau-Altstadt-Höllgasse
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4,88
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Passau-Altstadt-Bräugasse
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0,84
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Passau-ehem.Stadtwerkegelände und
Bahnhofsvorplatz
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3,22
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| Passau-Bürgerliches Heiliggeist-Spital |
0,57
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| Passau-Altstadt-Rathausplatz/Römerplatz |
1,22
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| Gottfried-Schäffer-Straße |
1,80
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Heiliggeistgasse,Obere Jägergasse,
Theresienstraße, Oberer/Unterer Sand,
Schießgrabengasse
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1,70
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| Neue Mitte |
6,20
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Genehmigungen im Sanierungsgebiet:
Bestimmte grundstücksbezogene Vorhaben und Rechtsvorgänge (z.B. Verkauf oder Belastung von Grundstücken) bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt.
Ansprechpartner finden Sie hier im Behördenwegweiser.