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Grenzenlos lebenswert

Bekanntmachungen

 

Die Stadt Passau beabsichtigt im Bieterverfahren zwei erschlossene Baugrundstücke im Baugebiet „Laimgrub II“ (Lageplan) zu veräußern: 

  • Fritz-Gerstl-Straße 1, Fl. Nr. 332/20 Gemarkung Grubweg zu 744 qm 
  • Fritz-Gerstl-Straße 12, Fl. Nr. 332/11 Gemarkung Grubweg zu 820 qm 

Die oben genannten Grundstücke werden gegen Höchstgebot - mindestens jedoch zu einem Kaufpreis in Höhe von 310,00 €/qm (inklusive Erschließungskosten nach dem BauGB, Kanalherstellungsbeitrag für das unbebaute Grundstück, Kanalhausanschlusskosten und Erstattungsbetrag für grundstücksbezogene Ausgleichsmaßnahmen) - öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Der Zuschlag wird nach entsprechendem Stadtratsbeschluss erteilt. Jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft (bei gemeinsamen Gebot) kann sich auf beide Grundstücke bewerben, der Zuschlag erfolgt im Falle des Höchstgebots jedoch nur für eines der beiden Grundstücke gemäß Priorisierung in den Angebotsunterlagen.

Zur Sicherung der von der Stadt Passau gewünschten Bauverpflichtung (3 Jahre Rohbau und 5 Jahre Fertigstellung für ein Gebäude mit mindestens ca. 120 qm Wohnfläche) und der Selbstnutzungsverpflichtung mit Veräußerungsverbot wird zugunsten der Stadt Passau ein auf zehn Jahre befristetes Wiederkaufsrecht vereinbart.

Die öffentliche Ausschreibung von Grundstücken im Bieterverfahren ist eine öffentliche, für die Stadt Passau unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Stadt Passau ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

Der/die etwaige(n) Erwerber hat/haben alle Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung zu tragen. Bei einer Ausübung des Wiederkaufsrechts hat/haben der/die etwaige(n) Erwerber auch die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Bei der Ausschreibung der Stadt Passau handelt es sich um keinen Maklervertrag. Die Stadt Passau entrichtet keine Maklerkosten.

Sofern identische Gebote vorliegen sollten, entscheidet das Losverfahren. Sollte mit dem/den Höchstbietenden kein notarieller Kaufvertrag zu Stande kommen, rückt/rücken automatisch der/die Bieter mit dem nächsthöheren Angebot nach.

Die Angebotsunterlagen können hier heruntergeladen werden oder

bei der
Stadt Passau, Liegenschaftsamt, Rathausplatz 3, 94032 Passau
(Tel.: 0851 396-263, E-Mail: liegenschaften@passau.de)
angefordert werden.

Es werden nur solche Gebote berücksichtigt, die unter Verwendung der von der Stadt Passau zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen schriftlich erfolgen und bis zum Angebotsabgabeschluss am Freitag, den 05.05.2023 um 09:00 Uhr der Stadt Passau zugegangen sind.
Die Gebote sind verschlossen und in einem gesonderten Briefumschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Laimgrub II“ an die Stadt Passau, Liegenschaftsamt, Rathausplatz 3, 94032 Passau zu senden.
Dieser gesonderte Umschlag bleibt bis zum Ablauf der vorgesehenen Frist verschlossen; die Öffnung erfolgt unter Beteiligung von Zeugen, aber ohne Beteiligung der Bieter. 


 

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV);
Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Die Stadt Passau erlässt folgende Allgemeinverfügung: 

  1. Gemäß §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat, dürfen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. 

  2. Durch die Wiederinbetriebnahme der Holzfeuerung muss der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden. 

  3. Mit dem Betrieb der Feuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe“ oder des Formulars „Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe“ bei der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima angezeigt hat.

    Mit der Anzeige ist zu bestätigen, dass die Feuerungsanlage lediglich stillgelegt, jedoch noch nicht abgebaut wurde. Der Betreiber hat den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu unterrichten. 

  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am 01.09.2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.05.2023 außer Kraft.
      

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg,
Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen (siehe Hinweise) Form.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Passau (www.passau.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Stadt Passau, Dienststelle Umweltschutz und Klima, Zimmer 604, Rathausplatz 1, 94032 Passau zur Einsicht aus. Sie kann nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0851 396-468) während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden (Art. 41 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).


Passau, den 12.08.2022

STADT PASSAU

Jürgen Dupper
Oberbürgermeister  


Ausschreibung zum Erwerb oder zur Anmietung einer Freifläche zur Lagerung von Aushubmaterial

Die Stadt Passau sucht zum nächstmöglichen Termin eine Freifläche zur Lagerung von Aushubmaterial. Eine Erwerbsmöglichkeit hat Vorrang vor einer Anmietung.

Die angebotenen Grundstücke müssen folgende Anforderungen erfüllen: 

  • Flächenbedarf: mindestens 6.000 qm (optimal 8.000 qm, eine Aufteilung in max. zwei voneinander getrennte Grundstücke ist möglich) 
  • Die Fläche sollte vorzugsweise befestigt und weitestgehend rechteckig sein sowie eine möglichst geringe Neigung aufweisen 
  • Eine Erschließung mit Wasser und Strom ist erwünscht 
  • Ein Abwasseranschluss ist zwingend erforderlich (Schmutzwasser oder Mischwasser) 
  • Im Falle eines Mietangebots: Mindestmietdauer 10 Jahre, eine Verlängerungsoption für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wird gewünscht 
  • Die Fläche kann sowohl im Stadtgebiet Passau als auch im Landkreis Passau liegen 

Bitte übersenden Sie Ihr Angebot bis spätestens 31. März 2023, 12:00 Uhr an folgende Adresse:

Stadt Passau
Liegenschaftsamt
Rathausplatz 3
94032 Passau

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Liegenschaftsamtes unter den Tel.-Nrn. 0851/396-235 oder -263 zur Verfügung. 


Folgende Gegenstände wurden im Februar 2023 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:

Fundgegenstand*Meldefrist*Fundbuchnummer*
Smartphone31.07.236506
Ohrring01.08.236507
Kamerastativ26.07.236508
Mountainbike25.07.236509
Klapphandy01.08.236510
Würfeltresor07.08.236511
Radkappe05.08.236512
Radkappe05.08.236513
Armspange08.08.236514
Bankkarte (Ausland)05.08.236515
Smartphone13.08.236516
Bargeld13.08.236517
Bankkarte (Ausland)11.07.236519
div. Schlüssel  

* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau 

Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de 

geltend zu machen. 

Passau, 02.03.2023
Stadt Passau - Fundamt
 


Folgende Gegenstände wurden im Januar 2023 im Fundamt der Stadt Passau abgegeben:

Fundgegenstand*Meldefrist*Fundbuchnummer*
Gutschein-Karte26.06.236472
Bargeld26.06.236474
Bargeld27.06.236475
Tasche/Beutel08.07.236477
Brille01.07.236478
Brille08.07.236479
Brille08.07.236480
Brille08.07.236481
In-Ear-Kopfhörer mit Ladecase27.06.236482
Kindersoftshelljacke10.07.236483
Schal10.07.236484
Stockschirm10.07.236485
Stockschirm10.07.236486
Stockschirm10.07.236487
Plastikkarte31.05.236488
Smartphone26.06.236489
Armbanduhr11.07.236491
Bargeld11.07.236492
E-Bike17.07.236493
Mountain-Bike18.07.236494
Smartphone18.07.236495
Bargeld mit Geldbörse18.07.236496
Bargeld mit Geldbörse18.07.236497
Tastenhandy18.07.236498
Taschenmesser18.07.236499
Bargeld mit Geldbörse23.07.236502
In-Ear-Kopfhörer24.07.236503
Smartphone30.07.236505
div. Schlüssel  

* Angaben ohne Gewähr
Die Eigentümer werden aufgefordert ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist im Fundamt der Stadt Passau 

Zimmer 107, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse), 94032 Passau
Telefon: 0851/396-144, Email: fundamt@passau.de 

geltend zu machen. 

Passau, 02.02.2023
Stadt Passau - Fundamt

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