Voraussetzung:
Die Führerscheinstelle der Stadt Passau ist für die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins zuständig, wenn Sie in Passau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Persönliche Vorsprache:
Sie können die Antragstellung persönlich vornehmen oder sich durch bevollmächtigte vertreten lassen; der/die Bevollmächtigte benötigt eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihren Passes / Personalausweis und Ihres Führerscheins, Ihr biometrisches Foto - und muss sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Antrag:
Das Antragsformular wird bei Vorsprache von uns ausgedruckt oder Sie füllen das unten angefügte Antragsformular aus und nehmen es zur Antragstellung mit.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei Antragstellung - in bar oder per EC-Karte - zu entrichten ist.
Sonstige Hinweise:
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Internationale Führerschein sofort ausgefertigt, was etwa 10 Minuten in Anspruch nimmt.
Falls sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau / rosa) besitzen, müssen sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten sie in diesem Fall auch unsere Informationen zu Umtausch in den Kartenführerschein.
Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt (eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und wenn auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann).
Eine Verlängerung des Internationalen Führerscheins ist nicht möglich.
Dies sollten sie noch beachten:
Der Internationale Führerschein wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen in folgende Sprachen: englisch, russisch, spanisch und französisch.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern trotzdem auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Passverordnung vom 19.10.2007)
- nationaler EU-Führerschein
Entstehende Kosten:
Die Gebühr für die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beträgt 15,00 Euro.