Reisepass
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren.
Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Bitte beachten Sie!
Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Anschrift
Bürgerbüro Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Telefon: +49 (0) 851/396-100
E-Mail: buergerbuero@passau.de
Öffnungszeiten
Termine nach Online-Vereinbarung!
In begrenztem Umfang auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen.
Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten
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In begrenztem Umfang auch Vorsprachen ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird Terminvereinbarung jedoch dringend empfohlen.
Montag, Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit.
Bitte bringen Sie auch Ihr bisheriges Ausweispapier zur Antragstellung mit.
Ab 01.11.2007 werden Fingerabdrücke in den ePass aufgenommen. Dies gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Wir über uns
Sie finden das Bürgerbüro an 2 Standorten:
Bürgerbüro Dienstleistungszentrum Passavia
Erdgeschoss, Vornholzstr. 40, 94036 Passau

Bürgerbüro Rathaus
Altes Rathaus Zi. 108/109, Rathausplatz 2, 94032 Passau

Besonderheiten
In besonders dringenden Ausnahmefällen (Expresspass nicht möglich) kann kurzfristig ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Sie benötigen ein Lichtbild, welches ebenfalls den Vorgaben der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen muss. Ein vorläufiger Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.
Der neue 48-Seiten-Pass für Vielreisende entspricht dem 32-seitigen EU-Reisepass, wobei das Passbuch 16 zusätzliche Seiten enthält.
Bei dem neu eingeführten "Expresspass" handelt es sich um einen "normalen" Reisepass, der in dringenden Fällen ausgestellt werden kann.
Bei einer Antragstellung bis 11.00 Uhr erfolgt die Lieferung von der Bundesdruckerei an Werktagen innerhalb von 72 Stunden. z. B. Antragstellung am
Montag bis 11.00 Uhr - Lieferung am Donnerstag bis 12.00 Uhr
Dienstag bis 11.00 Uhr - Lieferung am Freitag bis 12.00 Uhr
Mittwoch bis 11.00 Uhr - Lieferung am Montag bis 12.00 Uhr
Donnerstag bis 11.00 Uhr - Lieferung am Dienstag bis 12.00 Uhr
Freitag bis 11.00 Uhr - Lieferung am Mittwoch bis 12.00 Uhr
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers